Infos beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI unter der Internetadresse
BMDV - Sicherheit im Straßenverkehr (bund.de)

Neues zum aktuellen Führerschein:
BMDV - Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen (bund.de)


Neues zum Punktesystem:

Am 01. Mai 2014 wird das
Verkehrszentralregister (VZR) durch das neue "Fahreignungsregister" (FAER) und mit dem "Fahreignungs-Bewertungssystem" wird das "Mehrfachtäter-Punktsystem" abgelöst.Zu diesem Zeitpunkt wird der sogenannte Punktetacho eingeführt und vorhanden Punkte auf das neue System umgerechnet. Nähere Info gibt’s beim Bundesministerium für Verkehr.

BMDV - Fahreignungs-Bewertungssystem (bund.de)

Sonstiges:

Achtung Motorradkurs für Klassen AM, A1, A2 und A:

jeweils von 18:00 - 21:15 Uhr

2 Unterrichtseinheiten - Präsenzunterricht
Fahrschule Künzelsau

Bitte nächsten Termin im Büro anfragen !
 

FZ8-N_16_10
Punktetacho

Achtung an alle MOTORRADFAHRER der Klassen A2 - Wichtige Änderung

Die 3. EG-Führerscheinrichtlinie beschreibt die Klasse A2 folgendermaßen:
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.“

Der Halbsatz nach dem Komma bedeutet, die Klasse A2 berechtigt NICHT zum Führen eines auf 35 kW gedrosselten Kraftrades, dessen ursprüngliche Leistung mehr als das Doppelte – also 71 kW oder mehr – betrug.

Diese Einschränkung ist nicht in deutsches Recht übernommen worden. Deshalb dürfen in Deutschland bisher alle auf 35 kW gedrosselten Motorräder gefahren werden, sofern das Leistungsgewicht eingehalten wird. In anderen EU- Ländern sieht das aber ganz anders aus.

Auf Druck der EU wird die Richtlinie nun doch, voraussichtlich dieses Jahr noch umgesetzt! Die Folge - alle Motorradfahrer die ein Fahrzeug oberhalb von 70 KW besitzen oder sich anschaffen wollen, fahren nach der Verkündigung unter Umständen

ohne gültige Fahrerlaubnis !!!

ACHTUNG Entwarnung für Motorradfahrer in Sicht:

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die diese bis zum 27.12.2016 erworben haben dürfen ihr Motorrad weiter benutzen und fahren nicht ohne gültige Fahrerlaubnis!!!

FeV 6a. § 6 Absatz 1 zu Klasse A2

Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.

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Achtung neues Projekt:

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MOTORRADKURS!

Wichtige Änderung!

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