Neben der Ausbildung von LKW- und Busfahrern bieten wir seit dem Jahr 2009 auch die Weiterbildungen für Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) an.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Info’s und die Termine unserer aktuellen Weiterbildungen.

Die Weiterbildungen für LKW- und Busfahrer gliedern sich in jeweils 5 Module auf. Dabei ist sichergestellt, dass alle Kenntnisbereiche in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) erfüllt sind. Ein Großteil der Inhalte ist sogar für den Güter- bzw. den Personenverkehr identisch. 

Die Weiterbildungen stellen die Grundlage für die Verlängerung der Fahrerlaubnis dar, um auch in Zukunft in vollem Umfang den Führerschein nutzen zu können.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch bei der IHK-Stuttgart, beim BAG oder in unserer Grundinformation.

Informationsseite für Berufskraftfahrer der IHK-Stuttgart (mit freundlicher Genehmigung)

Berufskraftfahrerqualifikation:
www.stuttgart.ihk24.de/Branchen/Verkehrswirtschaft/Gueterverkehr/Berufskraftfahrer_Qualifikation/672248

Sozialvorschriften:
www.stuttgart.ihk24.de/branchen/verkehrswirtschaft/sozialvorschriften-beschaeftigung/sozialvorschriften

Informationsseite für Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen von Berufskraftfahrern, sowie dem Förderprogramm De-minimis des Bundesamtes für Güterverkehr BAG.

www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/foerder_node.html
 

Der Berufskraftfahrer:

Informationsseite BMVI - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (mit freundlicher Genehmigung)

www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/aenderungen-im-berufskraftfahrerqualifikationsrecht.html
 

Leitfaden Rechtsvorschriften
Anwendungshinweise BKF 12-2021
Führerschein für den Lkw nicht verlängern oder bereits abgelaufen:

Vor einiger Zeit gab es eine Regelung, die eine Zwei-Jahres-Frist bestimmte. Sie besagte, dass ein Verkehrsteilnehmer eine erneute Fahrerlaubnisprüfung absolvieren musste, wenn er länger als zwei Jahre nicht mehr ein Kraftfahrzeug in der Klasse fuhr, die er nun wieder beantragte.
Diese Regel ist nun aber weggefallen.
Jede Behörde legte hier einen anderen Zeitrahmen fest. Der Hohenlohekreis beispielsweise, ging bei etwa 5-10 Jahren ohne Fahrpraxis davon aus, dass die Befähigung der jeweiligen LKW oder Bus Klasse nicht mehr gegeben war und somit eine Theorie- und Praxisprüfung notwendig wurde.
Es ist daher dringend anzuraten seine C oder D Fahrerlaubnis dringend termingerecht zu verlängern, da nicht auszuschließen ist, dass bei nur geringer Zeitüberschreitung der Verlängerung erneut Prüfungen abgelegt werden müssen
Führerschein für den Lkw nicht verlängern und dennoch Lkw fahren:

Davon ist dringend abzuraten! Denn das Fahren mit einer abgelaufenen Klasse kommt dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich. Dies gilt als Straftat, weshalb bei diesem Vergehen kein Bußgeld als Bestrafung in Betracht kommt.

 

BKF Weiterbildungen

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