Die Klasse A2 - Krafträder :
Klasse A2:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung (Ausnahme: Fahrerlaubnis Erwerb vor 27.12.2016) abgeleitet sind.
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